Die Bemühungen um eine methodische, überschaubare Generalisierung reichen weit zurück und sind stark umstritten.
Auf der einen Seite wird die Meinung vertreten, die Generalisierung lasse sich in ein System praktikabler Regeln fassen;
die andere Seite ist der Auffassung, dass sich die Generalisierung einer gesetzmässigen Basis entziehe, dass ihr ein gewisser Freiraum sogar vorbehalten bleiben müsste, d. h. die Generalisierung beruht im wesentlichen auf einer intuitiven Arbeitsweise im Anhalt an Erfahrung und Können des jeweiligen Bearbeiters.
Generalisierung kann demnach beruhen:
auf einer Folge verbindlicher Gesetzmässigkeiten mit dem Ziel, die Generalisierung von Karten vom Wissen und Können erfahrender Geodatenvisualisierer unabhängiger zu machen = Regelhaftes Generalisieren
und/oder
auf einer intuitiven Arbeitsweise = Intuitives Generalisieren durch Experten.
Die bisherige Praxis besteht in der Regel aus einer Mischung beider Möglichkeiten.
So schafft z. B. in der topographischen Kartographie ein genau vorgegebener Zeichenschlüssel eine Reihe von Vorschriften; dennoch verbleibt auch hier ein individueller Gestaltungsspielraum, in dem die subjektiven Auffassungen der Bearbeiter ihren Niederschlag finden.